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Geldspenden

Wusstest du, dass wir pro Jahr durchschnittlich eine halbe Million Schweizer Franken benötigen, nur um die laufenden Kosten fürs Tierheim zu decken?

Wie du siehst, ist der Tierschutz als gemeinnützige und nicht-gewinnorientierte Organisation daher auf grosszügige Spender wie dich angewiesen, die das Herz am richtigen Fleck haben.

Du willst also nicht nur Gutes tun, sondern deine Worte auch wirklich in die Tat umsetzen? Dann sagen dir unsere Tiere DANKE für jeden Rappen den du spendest.

Kontoangaben

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IBAN: CH31 0683 5016 0321 2010 7

Schaffhauser Tierschutz
Schweizersbildstrasse 70
8200 Schaffhausen

GUT ZU WISSEN:

  • bereits ab CHF 100 darfst du deine Spende an uns von deinen Steuern abziehen!!

psst... das ist weniger als 1 grosser Cappuccino alle 3 Wochen! vom Gipfeli ganz zu Schweigen...

  • klingt zu gut um wahr zu sein? Hier haben wir dir alles zum Thema Steuerabzug zusammengefasst und verlinkt. Alles was du nun noch machen musst, ist nicht zu vergessen, das bei deiner Steuererklärung auch anzugeben.

Du möchtest sehen, was dein Beitrag alles bewirkt?

CHF 35'000

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jährliche Impfungen und Behandlungen vom Tierarzt

CHF 750

jährliche Kosten für ein warmes Büsi-Bett

CHF 9'000

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jährliche Kosten für normales Futter

CHF 280

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monatliche Kosten für Spezialfutter

CHF 2'500

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jährliche Kosten für Medikamente

CHF 150

monatliche Kosten für Spielzeug und Knabbereien

Steuerabzug

Weil der Schaffhauser Tierschutz ein gemeinnütziger Verein nach Art. 56 lit. g DBG ist, dürfen Spenden an den Verein Schaffhauser Tierschutz meist ab CHF 100 bis zu 20% der Einkünfte gemäss Art. 33a DBG bzw. Art. 59 lit. c DBG grundsätzlich von der direkten Bundessteuer abgezogen werden.

Achtung: das gilt nur bei Geldspenden an den Verein Schaffhauser Tierschutz. Wenn du also eine Futter- oder Sachspende, oder gar einen Batzen dem Tierheim direkt gibst, schätzen wir das zwar sehr, aber du darfst das dann nicht bei deinen Steuern abziehen. Auch der Mitgliederbeitrag ist übrigens nicht abzugsfähig, siehe Liste unter "Abzugsfähige Zuwendungen und Spenden" hier.

​Klicke den jeweiligen Link, um noch mehr über Steuerabzüge zu erfahren:

für alle, die im Kanton Schaffhausen wohnen

Da du bei uns im schönen Schaffhuuse wohnst oder deine Firma ihren Sitz hier hat, darfst du alle Spendenbeträge ab CHF 100 und bis zu 20% deines Reineinkommens resp. Reingewinns bei deinen privaten resp. geschäftlichen Steuern abziehen.

Behalte dazu einfach die Auftragsbestätigung deiner Bank sowie den Spendennachweis vom Schaffhauser Tierschutz auf, und füge es bei deinen Abzügen bei der Steuererklärung als Beleg hinzu.

für unsere Nachbarn "ennet em Rhii"

Auch wenn du nicht so weit nördlich bei uns im gemütlichen Kanton Schaffhausen wohnst, kannst du je nach Kanton trotzdem vom Steuerabzug profitieren. Eine Liste aller Kantone, bei denen du die Spende bei deinen Steuern abziehen darfst, findest du hier.

Für Kantone, die eine Erbschafts- und Schenkungssteuer kennen, müssen folgende zwei Bedingungen erfüllt sein, damit du deine Spende bei deinen Steuern abziehen darfst:

1. Dein Wohnkanton resp. Kanton mit Sitz deiner Firma hat eine Abmachung mit dem Kanton Schaffhausen. Diese Abmachung nennt sich auch Gegenrechtsvereinbarung und ist im Art. 3 Abs. 1 lit e i.V.m Abs. 2 ESchG SH geregelt. Eine Liste der vereinbarten Kantone findest du hier.

2. Der Verein Schaffhauser Tierschutz ist in deinem Wohnkanton resp. Kanton mit Sitz deiner Firma im Steuerregister aufgeführt.

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