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Legate

Viele Menschen finden grossen Trost darin, dass eine gemeinnützige Organisation, die ihnen sehr am Herzen liegt, auch nach ihrer Lebzeit durch ihr Vermächtnis finanziell unterstützt werden kann.

​Um abzusichern, dass ein sogenanntes Legat, also die Spende nach der Lebzeit, auch wirklich an die gemeinnützige Organisation gespendet wird, muss dies in einem Testament festgehalten werden.

 

Solange dieser Wunsch korrekt testamentarisch hinterlegt ist und in diesem die Pflichtteile gemäss Erbrecht eingehalten werden, sollte einem Legat nichts mehr im Weg stehen.

Wenn auch du ein Testament erstellen und den Schaffhauser Tierschutz gerne darin berücksichtigen möchtest, kann dir ein Anwalt oder Notar da gut weiterhelfen und das mit dir Schritt für Schritt gemeinsam anschauen.

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