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Hund in Wasser läuft

Das Tierheim bleibt vorerst bestehen!

Herzlichen Dank an die zahlreichen Spender!​

Spendenbarometer   Update folgt in Kürze

CHF 0  

25'000

50'000

75'000

100'000

125'000

150'000

175'000

200'000

225'000

250'000

Unser erklärtes Ziel ist es, das Tierheim und die Tierpension offen zu halten. Wir sind weiterhin auf der Suche nach neuen Mitarbeitenden und wir sind nach wie vor auf Spenden - egal wie klein - angewiesen. 

Wir danken für die bisherige Unterstützung und werden hier zeitnah über die aktuelle Situation berichten. 

Wir alle warten sehnlichst auf ein neues Zuhause...

Hilfe, ich vermisse mein Tier!

Deine erste Anlaufstelle ist die Website der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ). Auf ihrer Website publizieren wir aktuelle Fundmeldungen; vielleicht findest du dein Liebling dort.

Falls du dort auf Anhieb nicht fündig wirst, kannst du ebenso auf der Website der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) kostenlos eine Vermisstmeldung erfassen. Teile zudem ein Foto deines Lieblings in den Sozialen Medien oder verteile Plakate und Flyer. Wir drücken dir die Pfoten!

WICHTIG ZU WISSEN:

Weil gemäss Art. 722 ZGB ein Findeltier nach zwei Monaten nicht mehr dem ehemaligen Besitzer gehört sofern dieser nicht gefunden werden kann, ist es daher wichtig, dass du beim Vermissen deines Lieblings so rasch wie möglich eine Vermisstmeldung aufgibst; entweder per Telefon oder Email direkt dem Veterinäramt oder online bei der STMZ.

Veterinäramt des Kantons Schaffhausen

Mühlentalstrasse 188

8200 Schaffhausen

veterinaeramt@sh.ch

www.sh.ch

Tel. +41 (0)52 632 71 01

Wenn dein Tier ausgebüxt ist, kannst du, sofern es gechippt und bei ANIS oder AMICUS registriert ist, schneller eine Vermisstmeldung erstellen. Dein Liebling kann dir so auch schneller zurückgebracht werden, sobald er gefunden wird. Während gemäss Art. 16 ff TSV das Chippen von Hunden obligatorisch ist, ist das bei Katzen und weiteren fellnasigen Freunden freiwillig. Wenn du gerne mehr übers Chippen erfahren möchtest, spreche dazu einfach mit dem Tierarzt deines Vertrauens.

Ich habe ein Tier aufgefunden - was nun?

Wenn dir ein Tier zuläuft oder du eines auffindest, bist du nach Art. 720a ZGB gesetzlich verpflichtet, das zu melden. Im Kanton Schaffhausen muss diese Meldung direkt oder indirekt via Schweizerischer Tiermeldezentrale (STMZ) ans Veterinäramt:

Veterinäramt des Kantons Schaffhausen

Mühlentalstrasse 188

8200 Schaffhausen

veterinaeramt@sh.ch

www.sh.ch

Tel. +41 (0)52 632 71 01

Rufe entweder beim Veterinäramt an, oder erfasse bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) eine Fundmeldung. Die STMZ wird für dich dann die Meldung an das Veterinäramt des Kantons Schaffhausen weiterleiten, um so stellvertretend für dich deine gesetzliche Meldepflicht zu erfüllen. Das kann sie aber nur, wenn du auch eine Fundmeldung bei der STMZ erfasst hast!

Ausserhalb der Telefonzeiten des Veterinäramts darfst du auch ungeniert der Polizei anrufen; die sind sich solche Fälle gewohnt und helfen dabei gerne aus.

Ich möchte leider ein Tier abgeben...

Du darfst gerne dem Tierheim anrufen, um dich zu erkundigen, ob es momentan Platz hätte. Sofern du dein Tier im Tierheim abgeben kannst, ist das kostenpflichtig. Der Preis der Verzichtskosten variiert, und setzt sich je nach dem ob z.B. das Tier kastriert ist, ob der Impfschutz aktuell ist, sowie weiteren Faktoren zusammen. Wir führen zudem eine Warteliste ausschliesslich für Tiere aus dem Kanton Schaffhausen, da unsere Räumlichkeiten oft an die Kapazitätsgrenzen kommen. Wir können also Tiere nicht einfach so bei uns aufnehmen und bitten dich um Verständnis.

Du bist daher besser bedient, wenn du zuerst in deinem Freundes- und Bekanntenkreis nachfragst, ob jemand dein Tier adoptieren möchte. Schöpfe alle Möglichkeiten in deinem Umfeld aus, auch mit Sozialen Medien - Leute können deinen Beitrag in ihrem Netzwerk teilen, damit noch viel mehr Menschen auf dein Liebling aufmerksam werden und du eine höhere Chance hast, ihn so weitervermitteln zu können.

WICHTIG ZU WISSEN:

Manche Züchter sowie Tiervermittlungsorganisationen aus dem Ausland kennen ein Weiterplatzierungsverbot - dh. du darfst dein Tier u.U. nicht einfach so weitergeben, sondern musst es dem Züchter, resp. der Organisation zurückgeben! Manche Züchter oder ausländische Organisationen nehmen ein Tier zurück, sofern du es bei ihnen direkt erworben hast. Wenn du dein Tier also von einem Züchter oder einer Organisation aus dem Ausland hast, frag unbedingt immer zuerst bei ihnen nach, bevor du dein Tier weitergibst.

Ich kenne ein Tier, das schlecht gehalten wird, was kann ich tun?

Wenn du Kenntnis darüber hast, dass ein Tier schlecht gehalten oder misshandelt wird, zögere bitte nicht, uns vom Tierschutz zu informieren.

Tiere können sich nicht selbst wehren, und sie sind auf unsere Hilfe angewiesen. Jeder Hinweis zählt, um ihnen das Leid zu ersparen und ihnen die Fürsorge zukommen zu lassen, die sie verdienen.

 

Dein Engagement kann entscheidend sein!

Spenden

Wusstest du, dass wir pro Jahr durchschnittlich eine halbe Million Schweizer Franken benötigen, nur um die laufenden Kosten fürs Tierheim zu decken?

Wie du siehst, ist der Tierschutz als gemeinnützige und nicht-gewinnorientierte Organisation daher auf grosszügige Spender wie dich angewiesen, die das Herz am richtigen Fleck haben.

Du willst also nicht nur Gutes tun, sondern deine Worte auch wirklich in die Tat umsetzen? Dann sagen dir unsere Tiere DANKE für jeden Rappen den du spendest.

GUT ZU WISSEN:

  • bereits ab CHF 100 darfst du deine Spende an uns von deinen Steuern abziehen!!

psst... das ist weniger als 1 grosser Cappuccino alle 3 Wochen! vom Gipfeli ganz zu Schweigen...

  • klingt zu gut um wahr zu sein? Hier haben wir dir alles zum Thema Steuerabzug zusammengefasst und verlinkt. Alles was du nun noch machen musst, ist nicht zu vergessen, das bei deiner Steuererklärung auch anzugeben.

Unterstütze auch du noch heute deine fellnasigen Freunde:

bequem und überall via E-Banking spenden
schnell und einfach via Twint überweisen
jetzt gratis mit Bankdetails einzahlen
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IBAN: CH31 0683 5016 0321 2010 7

Schaffhauser Tierschutz
Schweizersbildstrasse 70
8200 Schaffhausen

Tausend Dank für deine grosszügige Unterstützung!

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